Beratungsbesuch


Zum Gesetzestext: SGB XI

Erhalten Sie Pflegegeld?

Dann muß bei Ihnen:

  • bei Pflegestufe 0 – 2 – alle 6 Monate
  • bei Pflegestufe 3 – 3+ – alle 3 Monate
  • ein Beratungsgespräch durchgeführt und dokumentiert werden und
  • die Auswertung anschließend an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden

Das Pflegegeld kann teilweise gestrichen oder die Zahlung ganz eingestellt werden, wenn Sie keine Pflege – Beratung durchführen lassen.

Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt und ist für Sie kostenlos! Auch die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse erledigen wir für Sie!

Rufen Sie uns an! Wir führen die Pflege – Beratung gerne bei Ihnen durch!