Betreuungs- und Entlastungsleistungen


Zu den Gesetzestexten: §45a SGB XI und §45b SGB XI

Sie erhalten (wenn Sie eine Pflegestufe haben oder bekommen) zusätzlich zum Pflegegeld:

104,- EUR – bei eingeschränkter Alltagskompetenz
208,- EUR – bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,
104,- EUR – ab Januar 2015 für alle anderen Pflegebedürftigen (Entlastungsbetrag)

Diese finanziellen Mittel werden zusätzlich zum Pflegegeld bereitgestellt für Betreuung / Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen und für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel:

Erhalten und Fördern von geistigen und körperlichen Fähigkeiten

  • Entlastung von Angehörigen bei Betreuungsbedarf und vorübergehender Abwesenheit
  • Allgemeine Beaufsichtigung
  • Spaziergänge
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Bewegungsübungen
  • Spiele (Kartenspiele, Brettspiele)

Zusätzliche Leistungen

  • Fahrdienst und Begleitung (z.B. Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche, usw.)
  • Hilfe im Haushalt
  • Waschen der Wäsche
  • Reinigen der Wohnung
  • und vieles mehr

Diese Leistungen erbringen wir gerne bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem persönlichen Umfeld. Gerne auch regelmäßig, z.B. 1x oder 2x wöchentlich an festen Tagen und zu festen Zeiten.     Die Beträge werden nicht ausgezahlt sondern sind Sachleistungen. Nicht abgerufene Leistungen verfallen am 01.07. des Folgejahres!

Lassen Sie die Leistungen nicht verfallen! Nutzen Sie sie sinnvoll, wir helfen Ihnen dabei! Rufen Sie uns an!