Haushaltshilfe


Zum Gesetzestext: SGB V

Wenn Sie vorübergehend erkrankt sind…

… und Ihren Haushalt nicht selbst führen können, können Sie von Ihrer Krankenkasse Leistungen einer Haushaltshilfe erhalten.

Wir sind Ihnen behilflich bei:

  • Wohnungsreinigung
  • Waschen der Wäsche
  • Einkaufen
  • zubereiten von Mahlzeiten
  • Behördengängen
  • führen des Haushaltes allgemein

Die Leistungen müssen von Ihnen direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Hierbei sind wir natürlich behilflich.

Werden Leistungen genehmigt, kann Sie die Haushaltshilfe für den Zeitraum Ihrer Erkrankung bis zu 8 h / Tag unterstützen. Über Dauer und Umfang entscheidet Ihre Krankenkasse. Die Leistungen können auch verlängert werden, wenn der Zeitraum der Genehmigung nicht ausreicht.

Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie vor Eintreten einer solchen Situation die Beantragung der Leistungen und die mögliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse erfragen. (z.B. bei geplanten Operationen, usw.), da der Genehmigungszeitraum einige Tage dauern kann, wobei Sie gerade in den ersten Tagen dringend Hilfe benötigen.

(Diese Leistungen können Sie von uns auch erhalten, wenn Ihre Kasse die Leistungen nicht genehmigt und auch ohne eine Pflegestufe.)

Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen oder Fragen hierzu haben – rufen Sie uns einfach an!