Pflege nach Pflegeversicherung


Zu den Gesetzestexten: SGB XI und SGB XII

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:

  • Leistungen zur Hilfe bei der Körperpflege
  • Leistungen zur Ernährung
  • Leistungen zur Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Leistungen zur Hilfe bei der Mobilität

 

Die Bedürftigkeit wird in Pflegestufen festgelegt. Ihnen steht bei Einstufung folgende finanzielle Unterstützung zu, wenn Sie unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen:

  • der Stufe 0 – (nur bei Demenzerkrankung) 231 Euro
  • der Stufe I – 468 Euro
  • der Stufe I – (bei Demenzerkrankung) 689 Euro
  • der Stufe II – 1.144 Euro
  • der Stufe II – (bei Demenzerkrankung) 1.298 Euro
  • der Stufe III – 1.612 Euro (kein erhöhter Betrag für Demenzkranke)
  • im Härtefall – 1.995 Euro (kein erhöhter Betrag für Demenzkranke)

Durch diese Leistungen ist Ihre Pflege überwiegend sichergestellt.

Ab 2017 werden alle Pflegebedürftigen in 5 unterschiedliche “Pflegegrade” eingeordnet. Auch Pflegebedürftige, die jetzt schon eine Pflegestufe haben, werden einem neuen Pflegegrad zugeordnet.
Sie müssen sich aber keine Sorgen machen. Es erfolgt eine Umstellung anhand der Aktenlage. Es wird kein Hausbesuch des MDK stattfinden. Alle Leistungen, die Sie bisher bekommen, bleiben Ihnen erhalten oder verbessern sich. Nur der Name ändert sich. Es wird niemand schlechter gestellt als vorher.

Die Umstellung erfolgt im laufenden Jahr 2016. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Nehmen Sie keinen Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie je nach Pflegestufe etwa um die Hälfte dieser Beträge als Pflegegeld ausgezahlt, müssen sich aber selbst um eine geeignete Pflegekraft kümmern und diese von dem erhaltenen Pflegegeld finanzieren.
Von uns erbrachte Leistungen werden nach festgelegten und mit Ihnen im Pflegevertrag vereinbarten „Leistungskomplexen“ direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Da alle Einzelheiten vertraglich festgehalten sind, haben Sie zu jeder Zeit die Übersicht, welche Leistungen wir erbringen, was wir dafür abrechnen und wie viel Pflegegeld Sie evtl. ausgezahlt bekommen.

Insgesamt können Sie bei festgestellter Bedürftigkeit zwischen 3 Möglichkeiten wählen, obige Leistungen der Pflegeversicherung in Ihrer Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen:

Pflegegeld: Sie erhalten den vollen Pflegegeldbetrag ausgezahlt.
Kombinationsleistungen: Sie nehmen zum Teil unseren Pflegedienst in Anspruch und der Rest wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.
Sachleistungen: Sie nehmen für den vollen Sachleistungsbetrag unseren Pflegedienst in Anspruch.

Anspruch auf diese Leistungen hat jeder Versicherte mit mindestens 2 Jahren Vorversicherungszeit.

Zum Ablauf: Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Nach Beantragung werden die Ansprüche geprüft und bei Bedürftigkeit genehmigt. Nach Genehmigung können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch und kostenfrei begleiten wir Sie durch das Antragsverfahren, sind bei der Begutachtung vor Ort und stehen Ihnen jederzeit zur Seite, wenn Sie uns brauchen.

Alle organisatorischen Angelegenheiten erledigen wir gerne für Sie, Sie müssen also keine Formulare oder Anträge ausfüllen oder einreichen.

Kosten: im Rahmen der ermittelten Pflegestufe entstehen keine weiteren Kosten oder Zuzahlungen für Sie.

Wir beraten Sie gern, ob und in welchem Umfang Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen.

Rufen Sie uns an: 036024 80085