Häusliche Krankenpflege
Sie wird ärztlich verordnet bzw. delegiert. In der Regel handelt es sich um Behandlungspflege.
Zum Gesetzestext: SGB V §37
Oft verordnete Leistungen sind zum Beispiel:
- Verbände wechseln
- Injektionen verabreichen
- Verabreichung von Medikamenten
- Überwachung der Medikamenteneinnahme
- Blutdruck- oder Blutzuckermessungen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Leistungen der Grundpflege verordnet werden.
Anspruch auf häusliche Krankenpflege
hat jeder Kranke, bei dem durch diese Leistungen ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann bzw. die ärztliche Behandlung in der Häuslichkeit des Versicherten sichergestellt werden kann.
Zum Ablauf: der Arzt stellt die Notwendigkeit fest und verordnet die Leistungen und die Krankenkasse prüft, ob Anspruch besteht.
Wir führen die Leistungen durch, solange Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt – teilweise auch längerfristig oder auch dauerhaft, wenn dies für die Therapie Ihrer Erkrankung notwendig ist.
Alle organisatorischen Angelegenheiten erledigen wir gerne für Sie. Sie müssen keine Formulare oder Anträge ausfüllen oder einreichen.
Kosten: einmalig 10% der Kosten für 28 Tage/Jahr (unterschiedlich je nach Krankenkasse) und 10€ / Verordnung. Sollten Sie von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse befreit sein, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir beraten Sie gern, ob und in welchem Umfang Ihnen Leistungen zustehen.
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