Betreuungs- und Ent­lastungs­leistungen

Zu den Gesetzestexten: §45a SGB XI und §45b SGB XI

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

Sie erhalten ab 01.01.2025 (bei Pflegegrad 1 – 5) zusätzlich zum Pflegegeld 131,- EUR.

Diese finanziellen Mittel werden zusätzlich zum Pflegegeld bereitgestellt für Betreuung / Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen und für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel:

Erhalten und Fördern von geistigen und körperlichen Fähigkeiten

  • Entlastung von Angehörigen bei Betreuungsbedarf und vorübergehender Abwesenheit
  • Allgemeine Beaufsichtigung
  • Spaziergänge
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Bewegungsübungen
  • Spiele (Kartenspiele, Brettspiele)
Zusätzliche Leistungen
  • Fahrdienst und Begleitung (z.B. Einkaufen, Behördengänge, Arztbesuche, usw.)
  • Waschen der Wäsche
  • Reinigen der Wohnung
  • Tagesstrukturierung
  • und vieles mehr

Diese Leistungen sind Sachleistungen

Diese Leistungen erbringen wir gerne bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem persönlichen Umfeld. Gerne auch regelmäßig, z.B. 1x oder 2x wöchentlich an festen Tagen und zu festen Zeiten.
Die Beträge werden nicht ausgezahlt.
Nicht abgerufene Leistungen verfallen am 01.07. des Folgejahres.

Lassen Sie die Leistungen nicht verfallen! Nutzen Sie sie sinnvoll, wir helfen Ihnen dabei! Rufen Sie uns an!

So unterstützen wir Sie

Wir sind ein anerkannter Anbieter von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und helfen Ihnen dabei,

  •  passende Leistungen auszuwählen
  • die Betreuung zeitlich flexibel zu planen
  • die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse zu übernehmen

Gönnen Sie sich Entlastung – wir sind für Sie da

Ob stundenweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder einfach jemand zum Reden – unser Team steht Ihnen verlässlich zur Seite.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Entlastungsleistungen sinnvoll und bestmöglich nutzen können.