Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Praktische Unterstützung im Krankheitsfall
Wenn aufgrund von Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder medizinischer Behandlung der eigene Haushalt vorübergehend nicht weitergeführt werden kann, haben gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Wir bieten Ihnen diese Hilfe zuverlässig, einfühlsam und ganz praktisch im Alltag – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können

Wann habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • Sie wegen Krankheit oder medizinischer Behandlung (z. B. OP, Chemotherapie, Risikoschwangerschaft) nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen,
  • keine im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann,
  • im Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

In bestimmten Fällen gewähren Krankenkassen auch eine Haushaltshilfe ohne Kind im Haushalt, z. B. bei schwerem Krankheitsverlauf – das hängt von der individuellen Prüfung ab.

Was übernimmt unsere Haushaltshilfe?

Unsere geschulten Mitarbeiter unterstützen Sie je nach Bedarf z. B. bei:

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkäufen und Besorgungen
  • Wäschepflege
  • Betreuung kleiner Kinder im Haushalt
  • Behördengänge
  • führen des Haushaltes allgemein

Wir stimmen alle Leistungen individuell auf Ihre Situation ab – vertrauensvoll und zuverlässig.

Ablauf & Kostenübernahme

1. Verordnung durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt (Haushaltshilfe nach § 38 SGB V)
2. Genehmigung durch Ihre Krankenkasse
3. Einsatzbeginn durch unser Team – wir übernehmen gerne auch die Antragstellung für Sie

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel:
10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €
Ausnahme: Sie sind von der Zuzahlung befreit → dann ist die Leistung für Sie kostenfrei.

Wir kümmern uns um alles

Von der Antragstellung bis zur täglichen Unterstützung – wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite.
Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie vor Eintreten einer solchen Situation die Beantragung der Leistungen und die mögliche Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse erfragen (z.B. bei geplanten Operationen, usw.).
Diese Leistungen können Sie von uns auch erhalten, wenn Ihre Kasse die Leistungen nicht genehmigt und auch ohne einen Pflegegrad.

Kontaktieren Sie uns gerne,

 wenn Sie Fragen zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V haben. Wir beraten Sie individuell, klären die Anspruchsvoraussetzungen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten mehr erfahren oder uns besuchen?

Wir freuen uns auf Sie!
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich, verständlich und transparent.