Beratungsbesuch
Erhalten Sie Pflegegeld? Dann muss bestimmten Abständen ein Beratungsgespräch durchgeführt und dokumentiert werden.
Zum Gesetzestext: SGB XI
Beratung & Dokumentation bei Pflegegeld
Erhalten Sie Pflegegeld?
Dann muss bei Ihnen:
- bei Pflegegrad 1 – 3 – alle 6 Monate
- bei Pflegegrad 4 – 5 – alle 3 Monate
ein Beratungsgespräch durchgeführt und dokumentiert werden und die Auswertung anschließend an Ihre Pflegekasse weitergeleitet werden.
Das Pflegegeld kann teilweise gestrichen oder die Zahlung ganz eingestellt werden, wenn Sie keine Pflege – Beratung durchführen lassen.
Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt und ist für Sie kostenlos! Auch die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse erledigen wir für Sie!
Rufen Sie uns an! Wir führen die Pflege – Beratung gerne bei Ihnen durch!