Urlaubs- und Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine. In dieser Zeit springt unser Pflegedienst ein und übernimmt die Pflege zuverlässig.
Die Kosten der Verhinderungspflege können von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Zum Gesetzestext: §42a SGB XI
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege bedeutet: Wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Familienmitglied) vorübergehend ausfällt oder eine Auszeit benötigt, übernehmen wir die Pflegevertretung – ganz nach dem bisherigen Pflegeplan oder individuell angepasst.
Die Versorgung erfolgt im gewohnten häuslichen Umfeld und beinhaltet unter anderem:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Mobilität
- Betreuung und Beschäftigung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Medikamentengabe oder Behandlungspflege (falls ärztlich verordnet)
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
- Pflegegrad 2 oder höher
- Es muss eine vorübergehende Verhinderung der Pflegeperson vorliegen (z. B. Urlaub, Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder private Auszeit)
Leistungen und Kostenübernahme
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege.
Zusätzlich können bis zu 1.854 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege umgewidmet werden – so stehen Ihnen maximal 3.539 € jährlich zur Verfügung.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – wir übernehmen den kompletten organisatorischen Ablauf für Sie.
Wir sind für Sie da
Ob stunden- oder tageweise – wir erbringen die Verhinderungspflege zeitlich flexibel, zuverlässig und individuell nach Ihrem Bedarf.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie ausführlich und kostenlos zu Ihren Möglichkeiten.